Der Steuerpflichtige muss seine Zuwendungsbestätigungen bzw. die vereinfachten Nachweise nur noch vorlegen, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Das Finanzamt kann die Vorlage vom Steuerpflichtigen bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe des Bescheides verlangen. Solange gilt für den Steuerpflichtigen – Alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren!
DATEV Unternehmen online vereint alle Vorteile der digitalen Zusammenarbeit u.a bei der Finanzbuchführung und Lohnabrechnung & vielem mehr.
Direkt zu DATEV Unternehmen online
Zwei Unternehmen stellen vor, wie Sie die digitalen Lösungen von der DATEV in den Alltag integrieren.
Willst du einen coolen Job?
Mit guten Karrierechancen!
Rock deine Zukunft
>> Werde Steuerberater