Betriebsprüfung ohne Aufregung
Das steuerliche Veranlagungsverfahren ist ein Massenverfahren. Eine sinnvolle Prüfung durch die Finanzbehörden kann nicht oder nur oberflächlich erfolgen. Dies erklärt die prinzipielle Notwendigkeit von Betriebsprüfungen als Kontrollfunktion.
Die Auswahl der Betriebe erfolgt teilweise nach dem Zufallsprinzip, häufig aber auch nach Auffälligkeiten, z. B.: „Kein Gewinn, aber privater Hausbau“. Der Gewinn steckt dann nach Ansicht des Finanzamtes möglicherweise nicht in der Bilanz, wohl aber im Einfamilienhaus.
Bei guter Vorbereitung: „Ende ohne Schrecken“
Bei richtiger Pflege Ihrer Unternehmensdaten können Ungewissheiten mit unserer Hilfe vermieden werden und Sie können sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren. Betriebsprüfungen hängen nicht mehr als Damoklesschwert über Ihrer Lebens- und Vermögensplanung!
Als Ihr Steuerberater bereiten wir Ihre Unterlagen für anstehende Betriebsprüfungen auf und begleiten Sie im Bedarfsfall während der Prüfung.
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So gelingt die Einführung
der E-Rechnung in
Ihrem Unternehmen