Unberatene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen ihre Erklärung bis 31.07. des Folgejahres einreichen.
Beratene Steuerpflichtige (bzw. für sie ihre Berater) müssen die Erklärungen bis zum letzten Tag des Februars des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einreichen.
Erstmalige Anwendung
Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung 2018:
– Unberatener: 31.07.2019
– Beratener: 02.03.2020 (29.02.2020 = Samstag)
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