MWSt-Senkung und Überbrückungshilfe Corona

MWSt-Senkung und Überbrückungshilfe Corona

Aktuelles und Interessantes zum Thema der geplanten Senkung der Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum 01.07.-31.12.2020 in Deutschland.

Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Stärkung der Konjunktur und der Wirtschaftskraft in Deutschland. Als zentrales Element zur Erreichung dieses Ziels hat die Regierungskoalition beschlossen, dass „zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt wird“.
Ungeachtet der Frage, ob diese befristete Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigen kann, führt die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Unternehmen zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind.

 

Überbrückungshilfe Corona

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Neu ist insbesondere, dass die Hilfe explizit auf Unternehmen begrenzt wird, die sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes qualifizieren, und dass Anträge über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen sind.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ werden derzeit erarbeitet. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich.

Sobald es weitere Informationen über die Antragsstellung gibt, werden sie auf auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie veröffentlicht.