Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 23.7.2015

Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 23.7.2015

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22.7.2015 ist das BilRUG am 23.8.2015 in Kraft getreten.

Die Regelungen des BilRUG sind erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung – wie im RegE noch vorgesehen – ist nicht möglich. Die wichtigste Übergangsregelung betrifft die angehobenen Schwellenwerte einschließlich der Neudefinition der Umsatzerlöse. Die angehobenen Schwellenwerte können bereits für das nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden. Mittelgroß sind nun Gesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 12 Mio. € (bisher 9,68 Mio. €), einer Bilanzsumme von mehr als 6 Mio. € (bisher 4,84 Mio. €), mehr als 50 Mitarbeitern, wenn an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei Größenkriterien überschritten werden.

Die nun um mehr als 20 % angehobenen Schwellenwerte werden für einige mittelständische Unternehmen wesentliche Erleichterungen bei der Erstellung, Prüfung und Offenlegung Ihrer Jahresabschlüsse ergeben.